ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDUNGUNGEN AGB
Zweck und Rechtsstellung der Gesellschaft
Die Prime Invest AG – nachfolgend PI genannt – ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in 6208 Oberkirch. (Domizil: Allee 1B, 6210 Sursee), Telefon 041 520 05 55, info@prime-invest.ch, www.prime-invest.ch
Der Gesellschaftszweck besteht in der Erbringung von Dienstleistungen als Allfinanzfirma im Versicherungs- und Finanz-dienstleistungsbereich. Ein Auftrag für Mandanten der PI wird mittels Maklermandat, Beratungsmandat auf Honorarbasis oder durch Eröffnungsanträge von Partnerfirmen, welche durch die jeweils beteiligten Vertragsparteien unterzeichnet werden, begründet.
Dienstleistungen
Versicherungsberatung
Die PI berät den Mandanten in Versicherungsangelegenheiten. Dies beinhaltet insbesondere die Betreuung und Bewirtschaftung aller bestehenden Versicherungsverträge, Überprüfung des Versicherungsbedarfs und des Versicherungsportefeuilles, periodische Prüfung des Prämienangebotes auf dem Versicherungsmarkt, Einholen von Offerten bei verschiedenen Versicherungsgesellschaften, Erneuerungen und Neuabschlüsse von Versicherungspolicen und Unterstützung im Schadenfall. Für weitergehende Auftragsarbeiten wird ein Beratungshonorar gemäss gegenseitiger Absprache verrechnet.
Finanz- und Anlageberatung
Die Dienstleistung im Bereich Finanz- und Anlageberatung umfasst eine Beratung nach dem Baukastenprinzip. Die Bera-tungsbereiche umfassen: Vorsorge, Pensionierungsplanung, Kapitalanlagen, Ehe- und Erbrecht, Immobilien und Immobi-lienfinanzierung, Steuern, diverse Treuhanddienstleistungen. Bei diesen Beratungen wird konzeptionell vorgegangen: Datenerfassung- und analyse, Konzepterarbeitung, Beratung, unabhängige Empfehlungen.
Informationspflichten an die Mandanten bei Versicherungsgeschäften (gem. Art. 45 VAG)
Ihre Ansprechpartnerin
Die PI ist eine ungebundene Vermittlerin gemäss Art. 40 Abs. 2 VAG und eingetragen im von der Finanzmarktaufsicht FINMA geführten Register für Versicherungsvermittler unter der Nummer F01427574.
Vertragsbeziehungen
Als unabhängiger Versicherungsvermittler arbeitet die PI je nach Versicherungsbedarf der Mandanten mit verschiedenen Anbietern von Versicherungsdienstleistungen (über den Brokerpool BSC Broker Service Center GmbH Schöftland – nach folgend BSC genannt) in allen Versicherungszweigen zusammen.
Mit den Versicherungsunternehmen bestehen Zusammenarbeitsverträge, welche Form und Inhalt der Zusammenarbeit regeln. Sie enthalten keine Regelungen, welche die Unabhängigkeit von PI oder BSC einschränken könnten.
Aus- und Weiterbildung
Gerne wird auf Wunsch eine Übersicht der von unseren Versicherungsvermittlern/-vermittlerinnen absolvierten Aus- und Weiterbildungen zur Verfügung gestellt. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die PI bzw. BSC.
Haftung
Die im Brokermandat als Beauftragte genannte Partei gilt als die Person, die für Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte im Zusammenhang mit ihrer Vermittlungstätigkeit haftbar gemacht werden kann.
Die PI haftet für grobfahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden. Die Haftung für leichtfahrlässig verursachte Schäden ist im Rahmen des gesetzlich zulässigen Umfangs ausgeschlossen.
Die PI verfügt über die von der zuständigen Aufsichtsbehörde für ungebundene Versicherungsvermittler vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung. Sind Unterlagen oder Informationen des Mandanten unvollständig oder mangelhaft und entsteht direkt oder indirekt daraus ein Schaden, haftet die PI nicht dafür. Die BSC erbringt Dienstleistungen für die PI. Diese umfasst einzig das Produktemarketing, Erarbeiten von allgemeinen Vergleichen, die Offertkoordination, die Triage der Korrespondenz, die Provisionsabrechnung und weitere von uns delegierten Leistungen. Mit Ausnahme der soeben erwähnten Tätigkeiten von BSC erbringt die PI sämtliche Tätigkeiten im Rahmen des Riskmanagements, der Beratung der Mandanten. Entstehen aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker Schadenersatzansprüche, haftet allein die PI. Die Haftung der BSC ist, soweit gesetzlich zulässig, gegenüber dem Mandanten ausgeschlossen. Mit der Unterschrift auf dem Maklermandat erklärt sich der Mandant als damit einverstanden.
Datenschutz
Um die mit der Auftraggeberin vereinbarten Dienstleistungen erbringen zu können, werden die dafür notwendigen Per-sonendaten (bspw. Name, Adresse, Telefonnummer, AHV-Nummer, Angaben über vergangene Schadenfälle, Gesund-heitszustand, Lohnangaben etc.) bearbeitet und an Versicherungsunternehmen und/oder Vorsorgeeinrichtungen übermittelt. Dabei werden die anwendbaren Datenschutzbestimmungen eingehalten. Die Daten werden bei der BSC physisch und/oder in elektronischer Form aufbewahrt. Die Zwecke der Datenbearbeitung, die Aufbewahrung der Daten, die (brokerservice.ch und prime-invest.ch).
Übermittlung der Daten und weitere wichtige Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung (brokerservice.ch und prime-invest.ch).
Kundeninformation Finanzdienstleistungsgesetz FIDLEG (gem. Art 8ff)
Die PI ist als Finanzdienstleisterin (Anlageberaterin) dem Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) unterstellt und ihre Anlageberater sind im Beraterregister RegFix (www.reg-fix.ch) eingetragen.
Die PI hat sich der unabhängigen und vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EDF) anerkannten
Financial Services Ombudsman (FINSOM, Avenue dela Gare 66, 1920 Martigny, Tel. +41 27 552 04 24, info@finsom.ch) angeschlossen. Streitigkeiten über Rechtsansprüche zwischen Kunden und der PI sollten nach Möglichkeit im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens durch die Ombudsstelle erledigt werden.
Der Finanzdienstleister hat die Verpflichtung, die Kunden den Segmenten Privatkunde, Professioneller Kunde oder Insti-tutioneller Kunde zuzuordnen. Der Umfang der einzelnen Verhaltenspflichten variiert je nach Kundensegment. Im Bereich der Anlageberatung stuft die PI alle Kunden als Privatkunden ein, womit die Kunden den höchsten Kundenschutz geniessen.
Die mit dem Erwerb von Finanzprodukten verbundenen Risiken werden dem Kunden vorgängig eines Abschlusses erklärt und schriftlich zur Verfügung gestellt. Lesen Sie die zur Verfügung gestellten Informationen bitte sorgfältig durch und wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Kundenberater. Informationen über die allgemeinen Risiken bei Finanzinstrumenten entnehmen Sie bitte der Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten», die bei der Schweizerischen Bankiervereinigung unter www.swissbanking.ch heruntergeladen werden kann.
Für eine Darstellung der verschiedenen Risiken, die sich aus einer Anlagestrategie bzw. einem Anlageprodukt ergeben können, verweisen wir zudem auf die Strategiebeschreibungen und Produktinformationen (Basisinformationsblätter/KeyInvestor Information Documents KIIDs), welche bei den jeweiligen Anbietern bezogen werden können. Über die Kosten informieren die Eröffnungs-und Abschlussdokumente der Anbieter/Banken.
Der Wert einer Vermögensanlage kann fallen oder steigen. Vergangene Performance, Simulationen oder Prognosen sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung einer Anlage. Die PI macht keine Zusagen betr. einer Mindestrendite.
Die PI ist dazu verpflichtet, bei jeder Anlageberatung bzw. Empfehlung eine Angemessenheits-und Eignungsprüfung (Kenntnisse und Erfahrungen, finanzielle Verhältnisse und Anlageziele des Kunden) durchzuführen. Dabei stützt sich die PI auf die vom Kunden gemachten Angaben. Die korrekte Erteilung und Aktualisierung dieser Angaben liegt im Interesse des Kunden, da er von der PI ansonsten nicht seinen Bedürfnissen entsprechend beraten und betreut werden kann.
Informationen über das berücksichtigte Marktangebot
Die PI verfolgt grundsätzlich einen «open universe approach» und versucht bei der Selektion von Finanzinstrumenten die bestmögliche Wahl für den Kunden zu treffen.
Haftung bei Anlageberatung
Die PI haftet für nur grobfahrlässig oder absichtlich verursachte Schäden. Die Haftung für leichtfahrlässig verursachte Schäden ist im Rahmen des gesetzlich zulässigen Umfangs ausgeschlossen. Die PI hat zur Deckung der gesetzlichen Haftpflicht aus Vermögensschäden (Art. 32 FIDLEV) eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Sind Unterlagen oder Informationen des Mandanten unvollständig oder mangelhaft und entsteht direkt oder indirekt daraus ein Schaden, haftet die PI nicht dafür.
Datenschutz / Geheimhaltung
Die MitarbeiterInnen der BSC und der PI unterliegen der Schweigepflicht. Die Datenbearbeitung kann verschiedenartig durchgeführt werden. Diese ist in der Datenschutzerklärung festgehalten. Die Datenschutzerklärung ist auf der Webseite der BSC (brokerservice.ch) und der PI (www.prime-invest.ch) abrufbar. Die Daten werden in Papierform und/oder elektronisch aufbewahrt. Der Mandant erklärt sich mit dieser Datenschutzerklärung einverstanden.
Bei Firmenkunden informieren die Verantwortlichen alle Personen, bei denen Personendaten bearbeitet werden (z.B.BVG, KTG mit Fixlöhnen, usw.), wo sie die Datenschutzerklärung der PI und der BSC finden und an wen sie sich bei Fragen wenden können.
Entschädigung
Honorar
Der Mandant schuldet der PI für vereinbarte oder in seinem Interesse erbrachten Dienstleistungen Honorare und Nebenkosten in absteigender Reihenfolge gemäss:
a. Individuell vereinbartem Honorar
b. Preisliste der PI
c. Nach Aufwand zu einem Stundensatz von CHF 250.-exkl. MWST, soweit nicht durch Entschädigung Dritter gedeckt
d. Ohne Abrechnung, das heisst, die PIvereinnahmt die Entschädigung Dritter für die erbrachten
Dienstleistungen. DerMandant verzichtet ausdrücklich auf Herausgabe solcher Entschädigungen.
Entschädigung Dritter
Der Mandant ist sich bewusst und akzeptiert, dass die PI im Rahmen ihrer Tätigkeit als Broker bzw. Finanzdienstleister oder bei Gelegenheit der Auftragserfüllung Entschädigungen (z.B. Provisionen, Courtagen, Retrozessionen, Bestandesprovisionen, Ausgabeaufschläge, usw.) von Dritten, insbesondere von Versicherungsgesellschaften, Banken und Finanzgesellschaften, erhält oder erhalten könnte.
Falls die PI solche Entschädigungen erhält, welche sie gemäss jeweils aktueller Rechtsprechung oder gemäss jeweils anwendbaren, gesetzlichen Vorschriften dem Mandanten abliefern müsste, so ist der Mandant ausdrücklich damit ein-verstanden, dass die PI diese Entschädigung zusätzlich für ihre Tätigkeit für den Mandanten erhält. Der Mandant erklärt mit der Unterzeichnung des Maklermandates bzw. des Auftrages ausdrücklich, auf die Herausgabe dieser Entschädigung zu verzichten.
Entschädigung als Versicherungsbroker
Entschädigungsvereinbarungen zwischen dem Mandanten und der PI betreffen die BSC Broker Service Center GmbH nicht. Ausgenommen davon sind durch die BSC Broker Service Center GmbH schriftlich bestätigte Änderungen. Die PI verpflichtet sich, die Offenlegung der Entschädigung nach Art. 45b VAG gegenüber den Mandanten vorzunehmen.
Wird nichts anderes vereinbart, gilt die Abrechnung nach Punkt d. Wünscht der Mandant im Nachhinein eine andere Abrechnungsart als vereinbart, verzichtet der Mandant wie beschrieben auf eine rückwirkende Herausgabe der Entschädigung Dritter. In der Beilage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Mandant eine Liste mit den ungefähren Entschädigungssätzen Dritter bekommen. Der Mandant wurde im Zusammenhang mit der Beratung resp. einem Abschluss über die Entschädigung informiert. Er hat zudem das Recht, jederzeit Informationen zu den genauen Entschädigungen zu bekommen. Mit dieser Liste ist dem Kunden bekannt, auf welche Entschädigungen er verzichtet.
Entschädigung als Finanzdienstleister
Es gelten die Vereinbarungen gemäss den Antrags- bzw. Eröffnungsdokumenten und Vertragsbestimmungen der Partnerfirmen (z.B. Banken oder Stiftungen) der PI und die separat abgeschlossenen Beratungsaufträge (Punkt a.).
Mandantenangaben / Legitimationsprüfung
Der Mandant verpflichtet sich, der PI bei der Aufnahme eines Versicherungsantrages bzw. beim Ausfüllen des Kundenprofils alle Informationen betreffend den Personen- und Sachinformationen wahrheitsgetreu an- resp. weiterzugeben.
Insbesondere ist die Korrektheit der Mandantenaussagen bei Gesundheitsfragen unumgänglich. Werden Tatbestände oder Krankheiten verschwiegen, kann dies zu einer Anzeigepflichtverletzung führen. Eine Anzeigepflichtverletzung kann nach Versicherungsvertragsgesetz zu einer Kündigung des Versicherungsvertrags durch das Versicherungsunternehmen führen. Die PI verpflichtet sich zur gewissenhaften Prüfung der Legitimation des Kunden und der Bevollmächtigten. Weiter verpflichtet sich die PI, den Kunden über mögliche Folgen von Anzeigepflichtverletzungen aufzuklären. Den aus dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln und Fälschungen oder Täuschungen entstandenen Schaden, trägt der Kunde, sofern die PI die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.
Übermittlungsfehler
Den aus der Benützung von Post, Telefax, Telefon, E-Mail und anderen Übermittlungs- oder Transportarten entstehenden Schaden, wie z.B. aus Verlust, Verspätung, Missverständnissen, Verstümmelungen oder Doppelausfertigungen, trägt der Mandant, sofern die PI die geschäftsübliche Sorgfalt angewendet hat.
Mitwirkungspflicht des Mandanten
Der Mandant verpflichtet sich zur Mitwirkungspflicht. Ändert sich eine Gefahrstatsache (z.B. Standort, Tätigkeit, Versicherungs-summe, usw.) verpflichtet sich der Mandant dies der PI umgehend mitzuteilen. Dasselbe gilt für neue Gefahrstatsachen. Stellt der Mandant Fehler bei einer Versicherungspolice fest, ist dies der PI umgehend mitzuteilen. Ergeben sich Schäden aus der Unterlassung des Mandanten, ist die Haftung von PI soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
Copyright
Die von der PI abgegebenen Auswertungsunterlagen und Konzepte an die Kunden unterstehen einem Copyright, welches die ideellen und materiellen Interessen des Urhebers (BSC/PI) an seinem geistigen Eigentum schützt.
Änderung der AGB’s
Die PI behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern und die gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Die aktuellen AGB’s können auf der Webseite der PI (www.prime-invest.ch) abgerufen werden.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Bei Streitbarkeit zwischen dem Mandanten und der PI gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der PI.
Offenlegung der Entschädigungen Dritter (nach Art. 45b Versicherungsaufsichtsgesetzt)
Branche | Satz in % der Nettoprämie | Normaler Satz |
Sachversicherungen | 7.5 bis 15% | 15% |
Haftpflichtversicherungen | 7.5 bis 15% | 15% |
Rechtsschutzversicherungen | 15% | 15% |
Motorfahrzeugversicherungen Haftpflicht Teilkasko Kollisionskasko Unfall |
4 bis 10% 7 bis 15% 7 bis 12% 7 bis 15% |
4% 15% 12% 15% |
Unfallversicherungen | 3 bis 7% | 5% |
Unfall Zusatzversicherungen | 15 bis 17.5% | 15% |
Krankentaggeldversicherungen | 7.5 bis 10% | 7.5% |
Kollektivlebensversicherungen | 0.5 bis 1.8% | 1% |
Einzellebensversicherungen | 0.7 bis 4.8% der Produktionssumme* | |
Krankenkassen |
||
KVG (Grundversicherung) |
CHF 0.00 bis CHF 70.00 |
CHF 70.00 12 Monatsprämien |
VVG (Zusatzversicherungen) | CHF 0.00 bis CHF 70.00 3 bis 12 Monatsprämien |
CHF 70.00 12 Monatsprämien |
* Die Produktionssumme setzt sich aus den einbezahlten Nettoprämien (ohne Stempelsteuer), der Laufzeit und des produktespezifischen Koeffizienten zusammen. Produktionsspezifische Koeffizienten sind zwischen 10 und 120%.
Betreuungsentschädigungen Banken und Anlagestiftungen: | |||||
Anlagestiftungen 2./3. Säule | 0.3 bis 0.75% p.a. des investierten Kapitals | ||||
Anlagelösungen Bank zweiplus ag | 0.5 bis 1.00% des investierten Kapitals | ||||
Vermögensverwaltung | 0.25 bis 1.00% des investierten Kapitals | ||||
Ausgabekommissionen einmalig Banken und Anlagestiftungen: | |||||
Anlagestiftungen 2./3. Säule | 0 bis 3% der Einzahlung | ||||
Anlagelösungen Bank zweiplus ag | 0 bis 5% der Einzahlung | ||||
Vermögensverwaltung | 0 bis 5% der Einzahlung | ||||
Hypotheken | 0 bis 0.5% der Finanzierungssumme |
Der Kunde hat die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit der Information nach Art. 45 und Offenlegung der
Entschädigungen nach Art. 45b VAG ausgehändigt bekommen und erklärt sich mit diesen einverstanden.